weinor Garantiebedingungen

Garantiegeber/Garantienehmer

Garantiegeber ist die weinor GmbH & Co. KG, Mathias-Brüggen-Straße 110, 50829 Köln, im Folgenden weinor genannt. Garantienehmer ist der Endkunde, der Verbraucher ist (im Folgenden Kunde genannt).

Zeitliche, persönliche und räumliche Geltung

  1. weinor gewährt einem Verbraucher eine 7-Jahres-Garantie für alle nach dem 01.03.2023 bei einem weinor Top-Partner bestellten Produkte gemäß diesen Bedingungen. Die Garantiezeit beginnt mit der Rechnungsstellung des Produktes von weinor an den Top-Partner und endet nach der vereinbarten Garantiezeit von 7 Jahren. Die Garantie bezieht sich auf ein Produkt samt entsprechendem Zubehör, sofern letzteres gemeinsam mit dem Hauptprodukt erworben wurde. Werden innerhalb der Garantiezeit Teile repariert oder ausgetauscht, verlängert sich die Garantie nicht – auch nicht für die reparierten und/oder neu eingesetzten Teile. 

    Maßgebend für den Beginn der Garantie ist das Datum der Rechnung von weinor an den weinor Top-Partner, das weinor dem Verbraucher im Rahmen der Bestätigung der Garantie mitteilt.

  2. Die Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden des weinor Top-Partners und ist nicht übertragbar. 

  3. Räumlich ist die Garantie beschränkt auf die Montage und den Gebrauch des Kaufgegenstandes in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Luxemburg, den Niederlanden und Belgien als Nutzungs- und Montageorte.


Garantieumfang

weinor gewährt ausschließlich Kunden der weinor Top-Partner auf sämtliche Produkte eine unentgeltliche Garantie von 7 Jahren, mit Ausnahme der unter dem nachstehenden Garantieausschluss aufgeführten Einschränkungen.

Der Garantieanspruch bezieht sich allein auf solche Mängel, die nachweislich auf einen Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Hierbei handelt es sich um eine Beschaffenheitsgarantie.  


Garantievoraussetzungen

Garantieleistungen werden nur dann erbracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Zur Aktivierung der Garantie ist eine Registrierung auf der Internetseite www.weinor.de/garantie erforderlich – und zwar spätestens innerhalb eines Monats nach Montage des weinor Produktes beim Kunden.
    Die Registrierung der Garantie erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 durch den Kunden unter Angabe seiner vollständigen und korrekten Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, sofern vorhanden). Der weinor Top-Partner und der Kunde erhalten von weinor eine Garantiebestätigung per E-Mail oder per Post. Eine Aktivierung der Garantie ist für den weinor Top-Partner auch im weinor E-Shop im Rahmen des Bestellvorgangs möglich, bei gleichzeitiger Bestätigung/Anerkennung der Garantiebedingungen und der Verpflichtung, dem Kunden die Garantiebedingungen zu übergeben oder per E-Mail zuzustellen. Voraussetzung für die Aktivierung durch den weinor Top-Partner ist eine erteilte Vollmacht des Kunden.
  2. Der Kunde muss Verbraucher sein. Dies ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Die ordnungsgemäße Montage einschließlich der Überprüfung der bauspezifischen Verhältnisse vor Ort durch einen weinor Top-Partner sind erfolgt.
  4. Im Schadensfall hat eine unverzügliche Schadensmeldung des Kunden an den weinor Top-Partner oder an weinor zu erfolgen (z. B. per Post, Telefax oder per E-Mail). Bei Meldung an den weinor Top- Partner leitet dieser die Information über den Schaden ebenfalls unverzüglich an weinor weiter.
  5. Die Schadensbetreuung erfolgt regelmäßig über den weinor Top-Partner. weinor ist jedoch im Schadensfall berechtigt, eine Überprüfung und Bewertung vor Ort durch eigene Mitarbeiter oder durch ein von weinor beauftragtes Unternehmen durchführen zu lassen.


Garantieleistungen

Fehlerhafte Teile werden ausschließlich auf Veranlassung von weinor von einem weinor Top-Partner (alternativ durch weinor selbst) repariert oder durch gleiche bzw. gleichartige Teile ersetzt. Ersatz erfolgt nur gegen Rückgabe der ausgetauschten Teile, die in das Eigentum von weinor übergehen. Die durch den Austausch fehlerhafter Teile entstehenden Aufwendungen in Form von angemessenen und üblichen Reparaturkosten trägt weinor, sofern ein Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler vorliegt. Fehlerhafte Teile werden nach Wahl von weinor oder durch ein von weinor autorisiertes Fachunternehmen repariert.


Garantieausschluss

Von der Garantie ausgeschlossen sind

  • Verschleiß und Verschleißteile (z. B. WGM-Seile, Leuchtmittel, Heizröhren).
  • Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Pflege und Wartung von weinor Produkten gemäß der mit den Produkten ausgehändigten Wartungs- und Gebrauchsanleitung entstanden sind.
  • Mängel am Produkt aufgrund von Transportschäden, die nicht von weinor zu vertreten sind.
  • Mängel am Produkt, die auf nicht fachgerechte Installation und Montage, Wartung, Reparatur, Unter- und Überspannungen oder elektromagnetische Störungen zurückzuführen sind.
  • Zubehör und Zubehörteile, die nicht gemeinsam mit dem Produkt erworben wurden.
  • Ersatzteile und Ersatzlieferungen, die während der Garantiezeit ausgetauscht wurden.
  • Schönheitsfehler wie z.B. Wickelfalten im Tuch (entsprechend der „Richtlinien zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern“ des Industrieverbands Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e. V., Mönchengladbach).
  • branchenübliche Abweichungen von Farbe und Design.
  • witterungsbedingte Veränderungen (z. B. Ausbleichen durch UV-Strahlung) o. ä.
  • Knack- und Laufgeräusche.
  • Knack-Geräusche aufgrund thermischer Ausdehnung bei Stegplatten im Dach und aus der Konstruktion gemäß den Kundeninformationen (FAQ) des Bundesverbandes Wintergarten e.V., Darmstadt.
  • Schäden, die beim Einsatz pulverbeschichteter Aluminiumteile auf Filiformkorrosion zurückgehen (Wachstum fadenförmiger Korrosionsspuren unter einer Lackschicht, das unter bestimmten Bedingungen von Feuchtigkeits- und Elektrolytgehalt der Atmosphäre auftreten kann, z. B. in Küstenregionen). 
  • Folgekosten, die durch ein defektes Produkt entstehen.


Erlöschen der Garantie

Der Garantieanspruch erlischt bei Einbau fremder Komponenten oder Bauteilen sowie Montagen oder Reparaturen, die nicht von weinor Top-Partnern, deren Fachpersonal oder von weinor selbst nach Überprüfung der bauspezifischen Verhältnisse vor Ort durchgeführt wurden. 


Garantie und gesetzliche Gewährleistung

Diese Herstellergarantie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung, die der weinor Top-Partner dem Kunden als Verkäufer gewährt. Die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. 


weinor GmbH & Co. KG
Mathias-Brüggen-Straße 110
50829 Köln
Deutschland